Honorar - FAQ

1. Kostet die rechtliche Beratung beim Rechtsanwalt etwas?

Ja.

 

2. Ich habe nur eine kurze Frage. Die Beratung ist bestimmt kostenlos, oder?

Die Frage nach den voraussichtlichen Kosten der Beratung ist kostenlos.

Die Beantwortung einer rechtlicher Frage ist kostenpflichtig. Auch wenn Sie nur wissen wollen, ob die Kündigung wirksam ist, ob Sie wirklich bezahlen müssen oder ob Sie das Gerät zurückgeben können.

 

3. Kann ich mich kostenpflichtig am Telefon beraten lassen?

Schwierig. Wenn der Rechtsanwalt nicht alle vorhandenen Unterlagen mal gesichtet hat und ein ausführliches Gespräch geführt hat, dann kann er Sie nicht vollumfänglich beraten. Sinnvoller ist es, wenn Sie einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen mitbringen.

 

4. Wie viel muss ich nun bezahlen?

Die Kosten sind davon abhängig, ob nach dem sog. RVG (Rechtsanwaltsgebühren) oder nach einer sog. Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird.

 

5. Wie hoch sind die Gebühren nach RVG?

Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Der Streitwert ist der Betrag den Sie geltend machen. Wenn Sie kein Geld fordern, dann gibt es sog. Streittabellen. Ein typischer Fall ist die Kündigung im Arbeitsrecht. Aus diesen heraus wird dann eine Gebühr abgerechnet.

Hier finden Sie eine kurze nicht abschießende Tabelle.

 

6. Wie hoch sind die Gebühren nach der Vergütungsvereinbarung?

Bei der Vergütungsvereinbarung zahlen Sie nur für die Zeit, in der Ihr Rechtsanwalt auch tätig ist.

 

7. Rechtsschutz. Und nun? Was wird bezahlt?

Wenn die Rechtsschutzverssicherung Deckungszusage erteilt hat, dann werden von der Rechtschutzversicherung die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach RVG gezahlt. Bedenken Sie jedoch die Selbstbeteiligung. Diese müssen sie auf jeden Fall bezahlen.

 

8. Habe ich ein Recht auf Deckungszusage?

Inwieweit Sie Rechtsschutz genießen hängt davon ab, welchen Vertrag Sie geschlossen haben. Sie können entweder vorab eine Deckungszusage einholen, oder Sie bringen Ihre Vertragsunterlagen mit und der Rechtsanwalt wird mit Ihnen überprüfen, ob eine Abrechnung mit der Versicherung möglich ist.

 

9. Kann der Rechtsanwalt einen Vorschuss verlangen?

JA. Dies regelt § 9 RVG. Ob er es tut, wird in dem Beratungstermin entscheiden. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, sodass vorab keine Information erfolgen kann.

 

10. Gewonnen! Wer zahlt?

Vertragspartei der Rechtsanwaltes sind Sie. dh eigentlich müssen auch Sie den Rechtsanwalt bezahlen.

ABER:           Sie könnten einen Kostenerstattungsanspruch gegen Ihren Gegner haben. Diesen    

                     Anspruch mach wir für Sie beim Gegner geltend. Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne.

JEDOCH:   Wenn ihr Gegner zahlungsunfähig ist, dann müssen Sie trotzdem zahlen.

HINWEIß: Beispielsweise müssen Sie in der 1. Instanz immer den Rechtsanwalt bezahlen. Dies gilt

auch, wenn Sie gewinnen. Das Arbeitsrecht kennt insoweit keinen 

Kostenerstattungsanspruch

 

 

11. Sie haben noch fragen zu den Kosten?

Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne, ob sie sich einen Rechtsanwalt leisten können und wie hoch die Kosten ungefähr werden.

 

 


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